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Wertpapierleihgeschäfte und Kapitalertragsteuer - das ungelöste Rätsel? (Habersack/Rasner, ÖStZ 2018/399, S. 281)

Artikelrundschau Juli 2018 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/719ÖStZ 2018, 556 Heft 18 v. 3.10.2018

Bei Wertpapierleihgeschäfte handle es sich um (Sach-)Darlehen. Die Kapitalanlagen gehen in das zivilrechtliche Eigentum des Entleihers über und nach Ablauf der Leihfrist oder bei Kündigung seien Kapitalanlagen derselben Art und Güte zurück zu übertragen. Der Entleiher zahle für das Wertpapierdarlehen regelmäßig ein Entgelt. Fraglich sei, ob und wann diese Zahlungen der Kapitalertragsteuer unterliegen.

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