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Verbotene Einlagenrückgewähr, Wesentlichkeit und Nichtigkeit von Jahresabschlüssen (Pummerer/Steller/Moßhammer, RWZ 2018/46, S. 245)

Artikelrundschau Juli 2018 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/707ÖStZ 2018, 555 Heft 18 v. 3.10.2018

Die Judikatur des OGH zur verbotenen Einlagenrückgewähr habe sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Das Verbot der Einlagenrückgewähr diene vorwiegend dem Gläubigerschutz. Ein Verstoß gegen Regeln, die überwiegend dem Gläubigerschutz dienten, führe zur Nichtigkeit eines bereits festgestellten Jahresabschlusses. Für Wesentlichkeitsüberlegungen bestehe bei einer verbotenen Einlagenrückgewähr vor dem Hintergrund des Gläubigerschutzes keine Grundlage, wenn der unternehmerische Ermessensspielraum eklatant überschritten worden sei.

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