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Atypisch stille Gesellschafter, "missglückte Einbringung"

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/672ÖStZ 2018, 525 Heft 17 v. 21.9.2018

UmgrStG: § 12 Abs 1 (EStG: §§ 6 und 24 Abs 2)

VwGH 18. 12. 2017, Ra 2015/15/0080

Lägen hinsichtlich der Kapitalkonten atypisch stiller Gesellschafter (einer Publikumsgesellschaft) bei Einbringung in eine GmbH tatsächlich negative Kapitalkonten vor, wären die Voraussetzungen des § 12 Abs 1 UmgrStG für eine steuerneutrale Einbringung iS des Art III UmgrStG nicht erfüllt, sodass der Vorgang nach dem allgemeinen Steuerrecht als Tausch iS des § 6 Z 14 lit b EStG zu beurteilen wäre (sog "missglückte" Einbringung).

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