vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Häusliches Arbeitszimmer, Einzimmerwohnung

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/669ÖStZ 2018, 524 Heft 17 v. 21.9.2018

EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit d (§ 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a)

VwGH 18. 10. 2017, Ra 2017/13/0068

Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes (häusliches) Arbeitszimmer sind abgesehen vom Erfordernis des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit nach § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG nach § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a EStG steuerlich ua nur dann zu berücksichtigen, wenn der als Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird (vgl zB VwGH 25. 5. 2011, 2007/13/0119, mwN).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte