EStG 1988: § 16 Abs 1 und § 28 Abs 1
VwGH 26. 1. 2017, Ro 2015/15/0011
Kursverluste, die im Zusammenhang mit einem Fremdwährungskredit (in Schweizer Franken) anfallen, der für die Anschaffung einer vermieteten Liegenschaft aufgenommen wurde, stehen - anders als Schuldzinsen für Fremdkapital - nicht in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit Vermietungseinkünften nach § 28 Abs 1 EStG. Kursverluste anlässlich der Tilgung eines Fremdwährungskredits, die aus der marktbedingten Kursentwicklung der Währung im Zeitraum zwischen Aufnahme und Tilgung des Kredits resultieren, sind daher nicht als Werbungskosten bei Ermittlung der Einkünfte aus dem fremdfinanzierten Wirtschaftsgut abziehbar (vgl VfGH 29. 11. 2014, G 137 und G 138/2014).