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Aufteilung des Pauschalpreises auf verschiedene Umsatzsteuersätze (Zorn, RdW 2017/155, S. 171)

Artikelrundschau März 2017 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage, WerbeabgabeBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/348ÖStZ 2017, 233 Heft 9 v. 16.5.2017

Insb im Bereich der Gastronomie sind Pauschalentgelte für unterschiedliche Leistungskomponenten anzutreffen, etwa für Speisen samt Getränken oder für Beherbergung samt Frühstück und weiterer Verpflegung. Unterliegen die einzelnen Komponenten unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen, ist das Pauschalentgelt aufzuteilen. Grundsätzlich erfolgt die Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelpreise.

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