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Kein Werbungskostenpauschale ohne tatsächlich angefallene Werbungskosten (Blasl, BFGjournal 2/2017, S. 52)

Artikelrundschau Februar 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/308ÖStZ 2017, 211 Heft 8 v. 28.4.2017

Voraussetzung für den Abzug von Werbungskosten bzw die Anwendbarkeit von Durchschnittssätzen für Werbungskosten im Veranlagungsweg sei, dass Werbungskosten überhaupt aus versteuertem Einkommen zu tragen seien. Fallen derartige Werbungskosten gar nicht an, könne auch kein Werbungskostenpauschale in Anspruch genommen werden.

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