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Grundstückschenkung (Übergabsvertrag), Rückgängigmachung, Entfall der Grunderwerbsteuer

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/289ÖStZ 2017, 179 Heft 7 v. 18.4.2017

GrEStG: § 17 Abs 1 Z 1 und Z 4

VwGH 28. 9. 2016, Ro 2016/16/0015, 0016

Die Norm des § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG, wonach bei Rückgängigmachung von Grundstücksübertragungen innerhalb von drei Jahren keine Grunderwerbsteuer anfällt, gilt auch für Grundstücksschenkungen (oder Erwerbe von Todes wegen).

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