Die Autorin gibt eine Übersicht über die rechtliche Einstufung und Bindungswirkung von Steuererlässen und -richtlinien und beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit dem Steuerpflichtigen ein Vertrauensschutz zukommt, wenn er auf eine Erlassauslegung vertraut und dahin gehend Dispositionen gesetzt hat. Nach der Rechtsprechung seien Steuererlässe als unverbindliche Mitteilungen einzustufen. Ein Vergleich mit den ursprünglichen "Unverbindlichkeitserklärungen" zeige, dass die derzeitigen Erklärungen nicht geeignet seien, den Erlässen ihre Verbindlichkeit abzusprechen.