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Umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wirtschaftliche Eingliederung, Unionsrecht

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/246ÖStZ 2017, 150 Heft 6 v. 5.4.2017

UStG 1994: § 2 Abs 2 Z 2

VwGH 23. 11. 2016, Ro 2014/15/0031

Das nationale Recht, das zur Begründung einer Organschaft in § 2 Abs 2 Z 2 UStG darauf abstellt, dass das Organ "nach der Gesamtheit der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in [das] Unternehmen eingegliedert ist", verschließt sich einer richtlinienkonformen Interpretation nicht (vgl zur Auslegung der unionsrechtlichen Grundlagen der Organschaft EuGH 16. 7. 2015, C-108/14 , Larentia + Minerva, und C-109/14 , Marenave).

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