Gem § 124b Z 68 EStG konnten bestehende Abfertigungsrückstellungen im Zuge des Übergangs auf das System der "Abfertigung neu" (Betriebliche Mitarbeitervorsorge) steuerneutral auf Eigenkapital oder eine als versteuert geltende Rücklage übertragen werden. Nach Ansicht des BMF (EStR 2000 Rz 3345) würden die vom Erwerber im Rahmen eines Betriebserwerbs übernommenen Abfertigungsansprüche in diesem Fall "zunächst" den Veräußerungsgewinn erhöhen. Der Beitrag zeigt, dass die Rechtsansicht des BMF unzutreffend ist.