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Die Bewegung des Grundstücks bei Rechtsvorgängen iSd § 1 Abs 2 GrEStG (Bavenek-Weber, BFGjournal 1/2017, S. 22)

Artikelrundschau Jänner 2017 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/210ÖStZ 2017, 130 Heft 5 v. 21.3.2017

Der Grunderwerbsteuer liege Dynamik zugrunde, weil Grundstücke, unbewegliche Rechte (Baurecht), Gebäude oder Machtbefugnisse des Grundstückseigentümers von einer Person auf eine andere Person "bewegt" werden. Dieses dynamische Prinzip durchziehe auch den Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und den mittelbaren Grundstückserwerb

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