Unter dem Titel "Haben Sie Ihre Umsatzsteuer bezahlt?" führe die Finanz regelmäßig Schwerpunktprüfungen durch. Dies werde zum Anlass genommen, die geltenden allgemeinen Erklärungspflichten in Zusammenhang mit UVA und USt-Jahreserklärung sowohl in den Grundzügen als auch im tabellarischen Überblick darzustellen.