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Droht bei der landwirtschaftlichen Umsatzsteuerpauschalierung künftig eine Einzelfallprüfung? (Kühbacher, SWK 2/2017, S. 103)

Artikelrundschau Jänner 2017 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageBearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/204ÖStZ 2017, 129 Heft 5 v. 21.3.2017

Handeln Land- und Forstwirte wirtschaftlich selbständig, sollte es keine Zweifel geben, dass sie unter die Sonderregelung des § 22 UStG fallen, sofern die dort aufgeführten Tatbestandsmerkmale erfüllt werden. Gehe es aber nach der Rechts-

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