vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unzuständigkeit des BFG zur Entscheidung über eine per E-Mail eingebrachte Beschwerde (Radschek, BFGjournal 1/2017, S. 35)

Artikelrundschau Jänner 2017 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/200ÖStZ 2017, 129 Heft 5 v. 21.3.2017

Wird ein Vorlageantrag per E-Mail eingebracht, löse dies weder eine Entscheidungspflicht des BFG aus, noch berechtige es das Gericht, eine Entscheidung in der Sache zu treffen. Das BFG sei nicht einmal befugt, den Vorlageantrag als unzulässig zurückzuweisen, weil es sich bei einer E-Mail nicht um einen rechtswirksam eingebrachten Antrag handle.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!