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VfGH bestätigt Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (Schmieder, SWK 3/2017, S. 121)

Artikelrundschau Jänner 2017 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/197ÖStZ 2017, 129 Heft 5 v. 21.3.2017

Das VbVG normiere eine strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen für Straftaten ihrer Entscheidungsträger bzw Mitarbeiter. Im Verfahren vor dem VfGH sei die Verfassungswidrigkeit (von Teilen) des VbVG geltend gemacht worden, weil nur eine natürliche Person schuldhaft im strafrechtlichen Sinn handeln könne. Der VfGH habe diesen Bedenken eine Absage erteilt.

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