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Aktuelles zu Vereins- und Parteifesten

Steuerrecht aktuellMag. Andrea Ebner/Mag. Bernhard Renner**Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wieder. Er ist Barbara Renner, der Tochter eines der beiden Autoren gewidmet. Sie lag während der Verfassung des Artikels auf der Intensivstation eines Linzer Spitals, wo Bernhard Renner anlässlich von Krankenbesuchen, während sie schlief oder sediert war, Teile des Beitrags verfasste. Noch vor Fertigstellung des Artikels ist sie dort verstorben (siehe: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/nachrufe/Barbara-Renner-Papa-ich-hab-doch-alles-erreicht;art86198 ,2501177).ÖStZ 2017/175ÖStZ 2017, 105 Heft 5 v. 21.3.2017

Mit dem EU-AbgÄG 201611BGBl I 2016/77. wurde insb die bisherige Verwaltungspraxis der Vereinsfeste (rückwirkend) in einen gesetzlichen Rahmen gegossen. Des Weiteren wurde eine Körperschaftsteuerbefreiung für gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen politischer Parteien gesetzlich verankert und dabei den Festen von Körperschaften öffentlichen Rechts angenähert. Der folgende Artikel soll einen Überblick über die steuerliche Behandlung derartiger geselliger Veranstaltungen an sich sowie bestimmte verbliebene Lücken und Zweifelsfragen im Hinblick auf diese gesetzlichen Neuregelungen sowie die damit einhergehenden Änderungen der Verwaltungspraxis22Vgl Begutachtungsentwurf des Vereinsrichtlinien-Wartungserlasses 2017 bzw bereits zuvor BMF-Info zu geselligen Veranstaltungen vom 28. 9. 2016, BMF-010216/0004-VI/6/2016. bieten.

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