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Versicherungssteuer bei einer Exportkreditversicherung

Steuerrecht aktuellMag. Doris SchatzlÖStZ 2017/139ÖStZ 2017, 93 Heft 4 v. 8.3.2017

1. Einleitung

Das Versicherungssteuergesetz (VersStG)11BGBl 1953/133, zuletzt novelliert durch AbgÄG 2016, BGBl I 2016/117. sieht in § 4 Abs 1 Z 9 eine Ausnahme von der Besteuerung vor, wenn das versicherte Risiko eine Exportforderung betrifft. Demnach ist die Zahlung des Versicherungsentgelts für eine Versicherung, die das Ausfallsrisiko aus einem Exportgeschäft deckt, von der Versicherungssteuer befreit.

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