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Kein rückwirkendes Ausscheiden eines Gruppenmitgliedes bei errichtender Umwandlung (Heinlein/Krenn, SWK 27/2017, S. 1171)

Artikelrundschau September 2017 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/854ÖStZ 2017, 612 Heft 22 v. 30.11.2017

Die errichtende Umwandlung eines Gruppenmitgliedes unter Beitritt eines Komplementärs ohne Vermögenseinlage (bloßer Haftgesellschafter) in eine Kommanditgesellschaft innerhalb der dreijährigen Mindestdauer führe nicht zu einem rückwirkenden Ausscheiden aus der Unternehmensgruppe, weil eine Vermögensübertragung innerhalb der Gruppe vorliege.

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