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Die steuerliche Behandlung von Fruchtgenussrechtvereinbarungen an Kapitalanteilen**Die Autoren danken Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler für die kritische Durchsicht des Manuskripts.

Steuerrecht aktuellDr. Ernst Komarek, MSc (WU)/Patrick Leyrer, MSc (WU)ÖStZ 2017/834ÖStZ 2017, 583 Heft 22 v. 30.11.2017

1. Allgemeines

Fruchtgenussvereinbarungen spielen vor allem im Zuge strukturierter Vermögensübergaben im Familienverband eine besondere Rolle. Durch die Einräumung bzw den Vorbehalt eines Fruchtgenussrechts können das Eigentum am Vermögensgegenstand und die daraus zu lukrierenden Einkünfte in der Regel unterschiedlichen Personen zugeordnet werden. Fruchtgenussvereinbarungen sind aufgrund des fehlenden Typenzwangs11Vgl Koziol/Weiser, Grundriss des bürgerlichen Rechts I13 (2006) 184. in den unterschiedlichsten Ausgestaltungsvarianten zu finden. Die Motive für die Übertragung von Vermögenswerten unter Fruchtgenussvorbehalt oder die Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenussrechts sind vielseitig und liegen nicht immer im steuerlichen Bereich.

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