Seit der Grundbuchsgebührennovelle (GGN) werde die Gebühr für die Eintragung von Eigentumsrechten vom Verkehrswert der Liegenschaft bemessen. Der VwGH hatte kürzlich zu entscheiden, ob vorbehaltene Nutzungen die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren erhöhen (VwGH 30. 3. 2017, Ra 2016/16/0037).