Mit dem AbgÄG 2016 BGBl I 2016/117 sei der Inlandsbezug der Kleinunternehmerregelung ab 1. 1. 2017 neu gefasst worden. Abgestellt werde nunmehr darauf, dass das Unternehmen im Inland betrieben werde. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung insb auch im Hinblick auf die Vermietung von Immobilien im Inland.