Am 29. Juni 2017 habe der Nationalrat und am 5. Juli 2017 der Bundesrat das etwas sperrig klingende "Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden", beschlossen. Dahinter stecke der von den Regierungsparteien heiß diskutierte "Beschäftigungsbonus", der ab 1. Juli 2017 beantragt werden könne.