Mit der Steuerreform 2015/16 sei Ö als Standort für Wissenschaft und Forschung weiter gestärkt worden: Neben der Erhöhung der Forschungsprämie von 10 % auf 12 % sei in § 103 Abs 1a EStG ein Zuzugsfreibetrag von 30 % für Wissenschaftler und Forscher geschaffen worden. Da zum Zuzugsfreibetrag nunmehr die in § 103 Abs 3 EStG vorgesehene Verordnung ergangen sei, beleuchtet der Beitrag den Zuzugsfreibetrag etwas näher.