Mit dem AbgÄG 2015 habe der Gesetzgeber die Wegzugsbesteuerung auch den außerbetrieblichen Bereich betreffend umfassend reformiert. Ausgehend davon setzen sich die Autoren ausführlich mit dem Entstrickungstatbestand in § 27 Abs 6 Z 1 EStG auseinander. Neben den Änderungen auf der Tatbestandsebene stehen insb die daran geknüpften Rechtsfolgen sowie deren Unions- und Verfassungsrechtskonformität im Mittelpunkt.