Die Tätigkeit eines Gesellschafter-GF könne entweder unternehmerisch oder nichtunternehmerisch iSd UStG ausgeübt werden. Sowohl die diesbezüglich ergangene ältere VwGH-Rsp als auch die (nach wie vor) darauf gestützte Verwaltungspraxis ziehen die Beteiligungshöhe und das Vorliegen von gesellschaftsrechtlichen Sonderbestimmungen als entscheidende Kriterien zur Beurteilung der Unternehmereigenschaft heran. Ob diese Beurteilungsmaßstäbe weiterhin aufrechterhalten werden können, wurde in der Fachliteratur infolge des EuGH-Urteils van der Steen bereits mehrfach angezweifelt. Bis der VwGH Klarheit schafft, sei die Beurteilung, ob Unternehmereigenschaft vorliege, mit einer gewissen Unsicherheit behaftet.