Einfuhren seien von der USt befreit, wenn die Gegenstände unmittelbar einer ig Lieferung dienen. Diese Befreiung werde bei der Zollabfertigung unter dem Verfahrenscode "42" abgewickelt. Für in Ö ansässige Spediteure sehe die Finanzverwaltung eine Vereinfachung vor. Der Fachverband Spedition und Logistik der WK warne seine Mitglieder vor "unkalkulierbarem Risiko". Die Autoren erläutern die Ausgangssituation im "Verfahren 42" sowie die als besonders problematisch empfundenen Punkte und geben Vorschläge für eine Neuregelung.