In der Rechtssache Christine Nigl ua habe der EuGH am 12. 10. 2016 (C-340/15 ) festgehalten, dass zur Feststellung der Selbständigkeit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu prüfen sei, ob die Tätigkeiten im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung ausgeübt und das damit einhergehende wirtschaftliche Risiko getragen werde.