Seit 1. 5. 2016 sei die Registrierkassenpflicht in Kraft und treffe neben Unternehmen auch die österr Gemeinden mit ihren unternehmerischen Betrieben gewerblicher Art. Mit dem EU-Abgabenrechtsänderungsgesetz 2016 sei die Frist zur verpflichtenden Registrierung der Registrierkasse samt Signatur- oder Siegelerstellungseinheit auf den 1. 4. 2017 verschoben worden.