Nach kontroversen Diskussionen auf parl Ebene iZm der Einführung der Konteneinschau in Abgabenverfahren sei es zeitgleich zu verschärfenden Änderungen der Einsichtnahmevorgaben im FInStrG gekommen. Die Kompetenz, in Finanzstrafverfahren Anordnungen zur Auskunftserteilung an Bankinstitute zu erlassen, ging von der Finanzstrafbehörde auf Vorsitzende der Spruchsenate über. Zudem wurde dem Beschuldigten ein Beschwerderecht eingeräumt.