Jüngst ergangene Judikate würden praxisrelevante Rückschlüsse auf die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kanzleiorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Fristenverwaltung, geben. Eine solche sei im Abgabenverfahrensrecht wesentlich zB für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie die Herabsetzung von Säumniszuschlägen.