Im Bereich der DBA könnten auf verschiedene Arten ein Konflikt mit nationalen Grundrechten eintreten: Einerseits könne durch die (innerstaatliche Wirksamkeit und Anwendbarkeit von) DBA die nationale Rechtslage in einer Weise verändert werden, dass ein Verstoß gegen Grundrechte vorliegt. Andererseits könne es unter Umständen zu einem solchen Verstoß gegen nationale Grundrechte kommen, indem die innerstaatliche Geltung von DBA durch nachfolgend erlassene Gesetze modifiziert wird (treaty override).