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Änderung des DBA-rechtlichen Betriebsstättenbegriffs durch das Multilaterale Abkommen der OECD (Bendlinger, RdW 2017/266, S. 359)

Artikelrundschau Mai 2017 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/511ÖStZ 2017, 347 Heft 13 v. 10.7.2017

Am 24. 11. 2016 hat die OECD ein Multilaterales Abkommen vorgelegt, das bezweckt, die DBA-rechtlich relevanten BEPS-Ergebnisse, die im Auftrag der G-20 von der OECD entwickelt worden sind, zügig in die weltweit mehr als 3.000 bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu übernehmen. Es handelt sich dabei um ein sehr komplexes Instrument, das den Staaten große Flexibilität einräumt und bei dem die Staaten entscheiden können, im Verhältnis zu welchen DBA-Staaten die BEPS-Vorschläge übernommen werden sollen; es können Vorbehalte angebracht und Optionen ausgewählt werden. Die durch BEPS-Action 7 vorgeschlagenen Änderungen des Betriebsstättenbegriffs gem Art 7 OECD-MA sind ein wesentlicher Bestandteil des MLI und können erhebliche Folgen für die internationale Unternehmensbesteuerung mit sich bringen. Österreich sei bei der Übernahme der in BEPS Action 7 vorgebrachten Änderungsvorschläge mit großem Augenmaß vorgegangen.

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