Die deutsche Bundesregierung hat einen Diskussionsentwurf einer aktualisierten Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung vorgelegt. Darin werden dem Steuerpflichtigen bestimmte Aufzeichnungspflichten auferlegt. Die Verordnung soll die Empfehlungen der OECD zu Aktionspunkt 13 der BEPS-Initiative umsetzen. Wie der Beitrag zeigt, besteht noch erheblicher Diskussions- und Nachbesserungsbedarf.