Sowohl das System einer Allphasennettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug als auch der Verbrauchsteuergedanke der Umsatzsteuer erführen dort Brüche, wo Unternehmer eingeschaltet sind, die unecht steuerbefreite Leistungen erbringen. Durch die mit unechten Steuerbefreiungen einhergehende Nichtabzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen werde die Umsatzsteuer zu einem Kostenfaktor. Die bevorstehenden Entscheidungen des EuGH dürfen auch in Ö - nicht nur aufgrund der konträren Ansichten der Generalanwälte - mit großer Spannung erwartet werden.