Grundstücksvermietungen für Wohnzwecke unterliegen in Österreich der Umsatzsteuer zum ermäßigten Steuersatz von 10 %. Ob eine für Umsatzsteuerzwecke anzuerkennende Grundstücksvermietung vorliegt, richtet sich grundsätzlich nach dem Verständnis der MwStSyst-RL. Erfolgt die Grundstücksvermietung aber durch eine KöR, ist für die umsatzsteuerliche Anerkennung der Grundstücksvermietung nach der Rechtsprechung des VwGH auf das Vorliegen eines zivilrechtlich anzuerkennenden Bestandsvertrags abzustellen. Dies bestätigte der VwGH erst kürzlich erneut. Seit 1. 1. 2017 ist für Grundstücksvermietungen zudem nicht mehr auf den Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts, sondern auf jenen der MwSt-DVO abzustellen. Der folgende Beitrag analysiert neben den Begriffen der Vermietung und des Grundstücks auch den Begriff der Wohnzwecke und problematisiert die nationale Ausgestaltung der umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksvermietung für Wohnzwecke.