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Beschränkte Steuerpflicht, Sechstelbegünstigung bei Stock Options

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/450ÖStZ 2017, 289 Heft 11 v. 21.6.2017

EStG 1988: §§ 1 Abs 3, 67 Abs 1 und 2 und 98 Abs 1 Z 4

VwGH 22. 2. 2017, Ra 2016/13/0010

Es entspricht dem Regelungskonzept des Gesetzgebers, dass sonstige Bezüge auch dann der begünstigenden Besteuerung nach § 67 EStG unterliegen, wenn die vom selben Arbeitgeber stammenden laufenden Bezüge in Österreich nicht besteuert werden.

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