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Ermittlung des gemeinen Werts von (Anteilen an) Unternehmen (Hager, SWK 10/2017, S. 565)

Artikelrundschau April 2017 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/444ÖStZ 2017, 287 Heft 11 v. 21.6.2017

Das Bewertungsgesetz kenne verschiedene Methoden zur Ermittlung des gemeinen Werts: (Börsen-)Kurswerte, zeitnahe Verkäufe und Schätzung auf Basis der Ertrags- und Vermögenslage. Während diese für Kapitalanteile und vermögensverwaltende Personengesellschaften hierarchisch geordnet seien, stünden sie bei Personengesellschaften gleichwertig nebeneinander und seien im Zuge der freien Beweiswürdigung zu werten.

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