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Der (neue) Kleinunternehmer ab 2017 (Knechtl, SWK 12/2017, S. 614)

Artikelrundschau April 2017 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/438ÖStZ 2017, 286 Heft 11 v. 21.6.2017

Neben anderen Anpassungen sei mit dem AbgÄG 2016 auch die Kleinunternehmerregelung geändert worden. Einerseits sollten Vereinfachungen erzielt, andererseits unionsrechtlichen Vorgaben entsprochen werden. Kleinunternehmer kann nur jemand sein, der sein Unternehmen im Inland betreibt. Wohnsitz oder Sitz im Sinne der BAO seien nicht maßgeblich.

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