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Ist die Beschränkung der Hauptwohnsitzbefreiung auf 1.000 m2 Grund sachgerecht?

Steuerrecht aktuellDr. Gerald MoserÖStZ 2017/410ÖStZ 2017, 269 Heft 11 v. 21.6.2017

Das 1. StabG 201211BGBl I 2012/112. hat die Immobilienbesteuerung völlig neu geregelt und sieht ua eine Hauptwohnsitzbefreiung vor. Demnach ist die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden unter Hinweis auf § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.22Vgl § 30 Abs 2 EStG. Die EStR33Vgl Rz 6634 EStR. und eine BMF-Info44Vgl BMF, Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen, 28. 5. 2014, BMF-010203/0151-VI/6/2014, Pkt 2.1.3. ff. sehen eine Begrenzung der Befreiung für Grund und Boden mit 1.000 m2 vor. Der VwGH hatte jüngst den Fall eines Eigenheims zu entscheiden, bei dem die 1.000 m2-Grenze weit überschritten wurde. Nach Ansicht des VwGH ist Grund und Boden von der Hauptwohnsitzbefreiung nur insoweit umfasst, als dieser "üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist".55Vgl VwGH 29. 3. 2017, Ro 2015/15/0025-4. Im gegenständlichen Artikel soll die Größenbegrenzung kritisch hinterfragt werden.

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