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Verbot der Einlagenrückgewähr gilt auch bei "verdeckten Kapitalgesellschaften" (Schrank/Kleinsasser, SWK 8/2017, S. 481)

Artikelrundschau März 2017 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/403ÖStZ 2017, 263 Heft 10 v. 1.6.2017

Der OGH erweitere die Haftungsstruktur verdeckter Kapitalgesellschaften, indem er das Verbot der Einlagenrückgewähr auch für GmbH & Co KGs festschreibe. Die Geschäftsleiter der Komplementär-GmbH sollen auch unmittelbar gegenüber der kapitalistischen Personengesellschaft haften. Damit setze der OGH dem Meinungsstreit in der Literatur ein Ende.

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