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Besonders wichtige Prüfungssachverhalte nach ISA 701 und EU-VO 537/2014 (Pracher, RWZ 2017/19, S. 89)

Artikelrundschau März 2017 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/399ÖStZ 2017, 263 Heft 10 v. 1.6.2017

Durch den neuen ISA 701 müssen ab 2106 besonders wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters - KAMs) bei börsennotierten Gruppen von Abschlussprüfern im Bestätigungsvermerk angeführt werden. Ab 2017 gelte dies durch eine EU VO auch für die Unternehmen von öffentlichem Interesse. Der Bestätigungsvermerk gewinne dadurch für Stakeholder und Analysten eine neue Bedeutung.

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