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Die Berechnung der Neunmonatsfrist bei Verschmelzungen

Steuerrecht aktuellMag. Michael Zwick**Für wertvolle Anregungen und die Durchsicht des Manuskripts bedankt sich der Autor bei Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler.ÖStZ 2017/372ÖStZ 2017, 254 Heft 10 v. 1.6.2017

Das Gesellschaftsrecht räumt hinsichtlich der Wahl eines Verschmelzungsstichtags einen gewissen Gestaltungsspielraum ein. Von praktisch großer Bedeutung ist dabei die Möglichkeit der Festlegung eines in der Vergangenheit liegenden Umgründungsstichtags. Die Grenze dieser Gestaltungsfreiheit bildet die in § 220 Abs 3 AktG normierte Neunmonatsfrist. Dieser Beitrag widmet sich grundlegenden Fragen der Berechnung dieser Frist. Insb soll auf Fälle eingegangen werden, in welchen der letzte Tag der Frist auf ein Wochenende oder gesetzlichen Feiertag fällt.

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