Angebotspreise würden erzielten Preisen häufig gleichgesetzt, um die Fremdüblichkeit und Marktkonformität des eigenen Verhaltens nachzuweisen. Pröll konzentriert sich auf die Frage, ob bzw inwieweit diese Gepflogenheit im Rahmen der Immobilienbewertung bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens unbedenklich ist und zu wirklichkeitsnahen Ergebnissen führt.