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Der baulich abgeschlossene, selbständige Teil eines Grundstücks (Moser, SWK 8/2016, S. 476)

Artikelrundschau März 2016 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/362ÖStZ 2016, 240 Heft 9 v. 2.5.2016

Das 1. StabG 2012 habe im Bereich der Grundstücksvermietung zahlreiche Änderungen mit sich gebracht. Die Bestimmung, dass ein Verzicht nur für baulich abgeschlossene, selbständige Teile des Grundstücks erfolgen könne, habe in der Praxis Probleme bereitet. Für den Bestandgeber sei diese Frage aber wesentlich, weil davon der Vorsteuerabzug als solcher abhängt. Die unechte Steuerbefreiung bei der Bewirtschaftung von Immobilien mit verschiedenen Bestandobjekten bei unterschiedlicher steuerlicher Behandlung führe zu einer erheblichen Verwaltungsarbeit.

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