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Der EuGH zur Versagung der Rechte auf Umsatzsteuerbefreiung und Vorsteuerabzug: Finanzstrafrechtliche Aspekte für beteiligte Unternehmer

Steuerrecht aktuellMag. Jasmin Kollmann, BAÖStZ 2016/341ÖStZ 2016, 230 Heft 9 v. 2.5.2016

Die Steuerhinterziehung ist ein Dauerproblem der Umsatzbesteuerung. Abgabenhinterziehung und Steuerbetrug gehen einher mit signifikanten Kosten und verursachen eine Mehrwertsteuer-Lücke im Staatshaushalt, was zu einer Vielzahl an staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen und in weiterer Folge zu einer erhöhten Anzahl an Abgaben- und Gerichtsverfahren führt. Der Unionsgesetzgeber hat es bisher trotz dieser dringenden Probleme verabsäumt, umfassende Regelungen gegen Umsatzsteuerbetrug und Umsatzsteuerhinterziehung einzuführen.11Lediglich die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden wurde verstärkt. Siehe: Verordnung (EU) 904/2010 des Rates vom 7. 10. 2010, ABl L 268 vom 12. 10. 2010, 1. Den Mitgliedstaaten wird im Gegenzug zu fehlenden unionsrechtlichen Vorschriften in immer größerem Umfang das Recht zur Einführung von Regeln für den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gewährt.

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