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Verlängerte Verjährungsfrist; Abgabenhinterziehung, Bestimmungstäterschaft

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2016/954ÖStZ 2016, 708 Heft 24 v. 29.12.2016

BAO: § 207 Abs 2 (FinStrG : § 33 Abs 1 und § 11)

VwGH 25. 5. 2016, 2013/15/0174

Für die Verlängerung der Verjährungsfrist von 5 auf 7 Jahre nach § 207 Abs 2 BAO (idF StReformG 2005, BGBl I 2004/57) für hinterzogene Abgaben sind eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen über die Abgabenhinterziehung Voraussetzung.

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