EStG: § 33 Abs 4
VwGH 15. 9. 2016, Ro 2014/15/0034
Die Bestimmung des § 33 Abs 4 Z 1 EStG stellt bei der Normierung der für den AVAB maßgeblichen Betragsgrenze von 6.000 € jährlich ausdrücklich auf die "Einkünfte" des (Ehe)Partners ab und bezieht sich demnach aus systematischer Sicht auf die Einkünfte iSd § 2 Abs 2 bis 4 EStG.