In der Praxis komme es häufig vor, dass Vereinsmitglieder (aber auch Familienangehörige von Vereinsmitgliedern) im Rahmen von Vereinsfesten kostenlos aushelfen. Im ASVG gebe es dazu keine explizite Befreiungsbestimmung. Die einzelnen Gebietskrankenkassen hätten hier in den letzten Jahren eigene Prüfmechanismen entwickelt, wann Vereinsmitglieder anzumelden seien. Die Diskussion bei Finanzpolizeieinsätzen sei damit aber vorprogrammiert gewesen. Am 29. 7. 2016 seien gemeinsame Richtlinien vom BMF und von den Gebietskrankenkassen veröffentlicht worden. Die wichtigsten Punkte daraus werden im Beitrag dargestellt.