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Das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (S. Bydlinsky, RdW 2016/488, S. 659)

Artikelrundschau Oktober 2016 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/937ÖStZ 2016, 704 Heft 24 v. 29.12.2016

Das APRÄG 2016 konnte am 13. 6. 2016 kundgemacht werden und ist am 17. 6. 2016 in Kraft getreten. Damit hat Ö die Änderungs-Richtlinie zur Abschlussprüfungs-Richtlinie aus 2014 rechtzeitig umgesetzt. Die zeitgleich beschlossene und veröffentlichte Abschlussprüfungs-Verordnung ist in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR seit 17. 6. 2016 unmittelbar anzuwenden. Die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie und der Verordnung sind im Abschlussprüfungsaufsichtsgesetz umgesetzt.

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